Rechtliche Fähigkeit, gültige Kreditgeschäfte (→ Kredit) abzuschließen. Hierzu gehören insbesondere die Rechts- und → Geschäftsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht (→ Vertretung) von natürlichen Personen im Auftrag bzw. die Vertretung von juristischen Personen.
Im Gegensatz hierzu werden bei der Prüfung der → Kreditwürdigkeit nicht rechtliche, sondern persönliche und sachliche Aspekte des Kreditnehmers beleuchtet.