Börsenteilnehmer (→ Börsenteilnehmer), der an einer Börse gemäß § 30 Börsengesetz von der jeweiligen Landesregierung amtlich zur → Kursfeststellung ernannt wird. Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler, wie alle → Makler, eine → Courtage als Vermittlungsgebühr.