Reduzierung der betrieblichen → Arbeitszeit zur vorübergehenden Streckung der Arbeit bei Auftragsmangel. Kann tarifvertraglich geregelt sein und darf nur mit Zustimmung des Betriebsrates gem. § 87 I Nr. 3 BetrVG eingeführt werden.
Häufig verbunden mit entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts (→ Lohnformen) und unter bestimmten Voraussetzungen gem. §§ 63 ff. AFG Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Kurszusätze, die auf die Angebots- bzw. Nachfragesituation hindeuten | ||
bezahlt (kein Zusatz) | Alle Aufträge wurden ausgeführt. | |
b | bezahlt Brief: | Es bestand beim festgestellten Kurs noch Angebot. |
bG | bezahlt Geld: | Es bestand beim festgestellten Kurs noch Nachfrage. |
B | Brief: | Es bestand beim festgestellten Kurs nur Angebot. |
G | Geld: | Es bestand beim festgestellten Kurs nur Nachfrage. |
ebB | etwas bezahlt Brief: | Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden. |
ebG | etwas bezahlt Geld: | Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden. |
ratB | rationiert Brief: | Die bis zum festgestellten Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nicht vollständig ausgeführt werden. |
ratG | rationiert Geld: | Die zum festgestellten Kurs limitierten und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nicht vollständig ausgeführt werden. |
rep. | repariert | Es konnten nicht alle Aufträge ausgeführt werden. |
Kurszusätze, die auf Probleme der Kursfeststellung hindeuten | ||
– B | gestrichen Brief: | Es bestand ein Angebotsüberhang, ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. |
– G | gestrichen Geld: | Es bestand ein Nachfrageüberhang, ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. |
– | gestrichen: | Es wurde kein Kurs festgestellt. |
– T | gestrichene Taxe: | Der Kurs wurde geschätzt. |
– Z | gestrichen Ziehung: | Die Kursfeststellung wurde an den beiden dem Auslosungstag vorangehenden Börsentagen ausgesetzt. |
Kurszusätze, die auf die Ausstattung der gehandelten Papiere hindeuten | ||
exBA | ohne Berichtigungs- aktien: | Erster Kurs nach einer → Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. |
exBr | ohne Bezugsrecht: | Erster Kurs nach einer → Kapitalerhöhung und Nutzung von Bezugsrechten. |
exD | ohne Dividende: | Erster Kurs nach Dividendenausschüttung. |
o.D. | ohne Dividendenschein: | Das gehandelte Papier besitzt keinen Dividendenschein. |
o.Db. | ohne Dividendenbogen: | Das gehandelte Papier besitzt keinen Dividendenbogen. |
m.T. | mit Talon: | Das gehandelte Papier besitzt einen Talon (Dividendenschein). |
Abb. K-16: Kurszusätze