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Kurzarbeit

Reduzierung der betrieblichen → Arbeitszeit zur vorübergehenden Streckung der Arbeit bei Auftragsmangel. Kann tarifvertraglich geregelt sein und darf nur mit Zustimmung des Betriebsrates gem. § 87 I Nr. 3 BetrVG eingeführt werden.

Häufig verbunden mit entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts (→ Lohnformen) und unter bestimmten Voraussetzungen gem. §§ 63 ff. AFG Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Kurszusätze, die auf die Angebots- bzw. Nachfragesituation hindeuten
bezahlt (kein Zusatz) Alle Aufträge wurden ausgeführt.
b bezahlt Brief: Es bestand beim festgestellten Kurs noch Angebot.
bG bezahlt Geld: Es bestand beim festgestellten Kurs noch Nachfrage.
B Brief: Es bestand beim festgestellten Kurs nur Angebot.
G Geld: Es bestand beim festgestellten Kurs nur Nachfrage.
ebB etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
ebG etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
ratB rationiert Brief: Die bis zum festgestellten Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nicht vollständig ausgeführt werden.
ratG rationiert Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nicht vollständig ausgeführt werden.
rep. repariert Es konnten nicht alle Aufträge ausgeführt werden.
Kurszusätze, die auf Probleme der Kursfeststellung hindeuten
– B gestrichen Brief: Es bestand ein Angebotsüberhang, ein Kurs konnte nicht festgestellt werden.
– G gestrichen Geld: Es bestand ein Nachfrageüberhang, ein Kurs konnte nicht festgestellt werden.
gestrichen: Es wurde kein Kurs festgestellt.
– T gestrichene Taxe: Der Kurs wurde geschätzt.
– Z gestrichen Ziehung: Die Kursfeststellung wurde an den beiden dem Auslosungstag vorangehenden Börsentagen ausgesetzt.
Kurszusätze, die auf die Ausstattung der gehandelten Papiere hindeuten
exBA ohne Berichtigungs- aktien: Erster Kurs nach einer → Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
exBr ohne Bezugsrecht: Erster Kurs nach einer → Kapitalerhöhung und Nutzung von Bezugsrechten.
exD ohne Dividende: Erster Kurs nach Dividendenausschüttung.
o.D. ohne Dividendenschein: Das gehandelte Papier besitzt keinen Dividendenschein.
o.Db. ohne Dividendenbogen: Das gehandelte Papier besitzt keinen Dividendenbogen.
m.T. mit Talon: Das gehandelte Papier besitzt einen Talon (Dividendenschein).

Abb. K-16: Kurszusätze