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Fristigkeit

  1. Rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt für Handlungen und Rechtsgeschäfte (z. B. Aufbewahrungs-, Benachrichtigungs-, Kündigungsfristen).
  2. Bezugszeitraum (Laufzeit), auf den sich eine → Planung, → Kontrolle (z. B. → Buchführung), Analyse oder auch eine Dienstleistung (z. B. → Kredit) beziehen kann. Die Dreiteilung von Laufzeiten in kurz-, mittel- und langfristig hat sich eingebürgert, ohne dass einheitliche Zeiträume hierfür definiert wären.