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Leihe

Im Gegensatz zur → Miete die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch.

Im Gegensatz zum → Darlehen muss nach Gebrauch der entliehenen Sachen dieselbe Sache zurückgegeben werden, nicht nur Sachen gleicher Art, Güte und Menge (§§ 607 ff. BGB). Die Leihe spielt für die Wirtschaftspraxis aufgrund ihrer Unentgeltlichkeit im Gegensatz zur Miete kaum eine Rolle.