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Lohmann-Ruchti-Effekt

Im Rahmen der → Innenfinanzierung vorstellbarer Effekt, durch verdiente planmäßige → Abschreibung eine Erweiterung der → Kapazität oder alternativ eine Kapitalfreisetzung (→ Entnahme) zu erzielen. Werden die aus den Abschreibungsgegenwerten zurückfließenden Mittel nicht für die Ersatzinvestition verwendet, so führt die fehlende Kapitalbindung bzw. Kapitalfreisetzung unter bestimmten Prämissen zu einer Kapazitätsausweitung, wie aus dem Beispiel der Abbildung L-10 zu entnehmen ist.

Hier werden vier Anlagen (A, B, C, D), die in der Anschaffung jeweils 4000 € kosten, linear jährlich mit 1000 € abgeschrieben. Wird im ersten Jahr eine Maschine, im zweiten Jahr die zweite Maschine usw. gekauft, so ist aus der Tabelle die Summe der jährlichen Abschreibungen in der GuV sowie die daraus kumulierten liquiden Mittel zu ersehen. Bereits im Jahr 3 wäre ein zusätzlicher Kauf einer Maschine für 4000 € möglich und somit eine Kapazitätserweiterung vornehmbar.

Im Fallbeispiel wird fiktiv angenommen, dass erst im vierten Jahr zur Reinvestition der inzwischen abgeschriebenen Maschine A eine zusätzliche Erweiterungsinvestition der Maschine E aus den kumulierten liquiden Mitteln vorgenommen wird, wobei noch ein Rest liquider Mittel von 2000 € verbleibt. Hier wird deutlich, dass unter den genannten Prämissen letztlich eine Erhöhung der Kapazitäten um 50 % (präzise: 2/(1 + (1 : n)) vorstellbar ist, und dies auch nur, wenn die Wiederbeschaffung zu gleichen Preisen wie die Erstinvestition stattfinden kann. Der Kapazitätserweiterungseffekt fällt umso geringer aus, je höher die Wiederbeschaffungskosten bei Reinvestitionen ausfallen, technische oder andere Gründe zu einem vorzeitigen Ersatzzeitpunkt bzw. geringeren Nutzungsdauer einer Anlage als im Finanzplan führen sowie die Abschreibungen mangels Umsätzen nicht verdient werden können.

Zu bedenken ist außerdem, dass neben der Möglichkeit der Kapazitätsausweitung auch eine Kapitalfreisetzung vorzunehmen ist. So kann die Summe der liquiden Mittel abzüglich der Rücklagen für die Reinvestition auch für andere Zwecke entnommen werden (Abbildung L-10).

Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8
A 1 1 1 1 1 1 1 1
B   1 1 1 1 1 1 1
C     1 1 1 1 1 1
D       1 1 1 1 1
        E E E E
            F F
Abschreibung pro Jahr (GuV) 1 2 3 4 5 5 6 6
kumulierte Liquide Mittel 1 3 6 10 7 8 6 8
Reinvestition       – 4 A’ – 4 B’ – 4 C’ – 4 D’ – 4 A”
Erweiterungsinvestition       – 4 E’   – 4 F’   – 4 E’
REST Liquide Mittel       2 3 0 2 0

Abb. L-10: Lohmann-Ruchti-Effekt