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Lohn

Arbeitsentgelt eines Arbeiters im Gegensatz zum Gehalt eines Angestellten. Die Unterscheidung ist inzwischen rechtlich und in der Praxis nicht mehr bedeutend. Der Lohn setzt sich aus dem Grundlohn und evtl. aus Zulagen und Zuschlägen zusammen (→ Lohnformen). Die Ermittlung des Lohnes erfolgt in der Lohnbuchhaltung.

Hier werden vom Bruttolohn die Abzüge, d. h. → Steuer und → Versicherung berechnet (→ Personalkosten). Arbeiter haben bei Krankheit gem. Lohnfortzahlungsgesetz, Angestellte gem. § 616 BGB ein Recht auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.