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Lohnsteuer

Steuer auf das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (→ Einkunftsarten). Steuerpflichtige sind Angestellte, Arbeiter, Beamte und Pensionäre. Der jeweilige Arbeitgeber hat die Lohnsteuer in einem Steueranmeldeverfahren bei der → Finanzbehörde anzumelden (= selbst zu berechnen) und für den Arbeitnehmer die → Steuerschuld abzuführen.

Der Arbeitgeber haftet hierbei für die Ordnungsmäßigkeit der Besteuerung.

Komponenten einer relativen Lohngerechtigkeit
Abb. L-12: Komponenten einer relativen Lohngerechtigkeit