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Buchführungsverfahren

Techniken, die die Erfassung und Bearbeitung der Geschäftsvorfälle in der Buchführung regeln. Dabei kann in konventionelle und EDV-gestützte Verfahren unterschieden werden.

Die konventionellen Buchführungsverfahren lassen sich nach der äußeren Ausgestaltung der Bücher unterteilen in:

  1. Übertragungsbuchführung, hier werden die Geschäftsvorfälle in Büchern erfasst, und zwar zunächst chronologisch im Grundbuch (→ Buchhaltung), von dem sie dann in die Sachkonten des Hauptbuchs übertragen werden.
  2. Lose-Blatt-Buchführung, bei der Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher im Wege der Durchschrift in einem Arbeitsgang erstellt werden.
  3. Offene-Posten-Buchführung, bei der die Führung der Nebenbücher, insbesondere der Debitoren- und Kreditorenbuchführung, durch einen beleg- oder datenmäßigen Nachweis der jeweils offenen Posten ersetzt wird. Zu diesem Zweck werden die Belege von noch nicht beglichenen Rechnungen (Eingangs- oder Ausgangsrechnungen) getrennt von bereits beglichenen Rechnungen abgelegt. Diese Art der Aufbewahrung ersetzt die eigentliche Buchung, d. h. den Buchungssatz. Sie ist sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht zulässig (§ 239 IV HGB und § 146 V AO).

Die konventionellen Buchführungsverfahren werden in der Praxis zunehmend durch EDV-gestützte Verfahren ersetzt bzw. ergänzt. Dabei ist die manuelle Tätigkeit weitgehend auf die Belegsammlung, -prüfung, -vorkontierung und -eingabe beschränkt, die einzelnen Buchungsschritte werden dagegen automatisch durchgeführt.

Nach § 239 IV HGB und § 146 V AO sind EDV-gestützte Buchführungssysteme zugelassen, sofern sie den → Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können.