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Markenartikel

Güter mit einer → Marke. Es muss sich dabei um eine Fertigware handeln, die von langfristig gleich bleibender oder verbesserter Qualität ist, in gleich bleibender Menge und Aufmachung erhältlich ist, einer direkten oder indirekten Werbung für den Verbraucher unterliegt sowie die Anerkennung (Verkehrsgeltung) im Markt besitzt, was bedeutet, dass Herstellern, Händlern und Verbrauchern die Marke bekannt ist. In einer engen Auslegung werden unter Markenartikeln nur Herstellermarken verstanden.

Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie unter der Regie eines Produktionsunternehmens auf den → Markt kommen. Das Markeneigentum und die Gestaltung der absatzpolitischen Ziele liegen beim Hersteller. Die Stärke dieser Marken liegt darin, dass sie als kaum substituierbar gelten und somit eine hohe Wertschätzung beim Verbraucher genießen. Bei weiter gehender Definition fallen unter den Begriff Markenartikel auch die so genannten Handelsmarken.

Hierbei handelt es sich um Produkte, die von Handelsbetrieben oder Organisationen markiert werden. Das → Eigentum an der Marke erlaubt dem Handelsbetrieb ein weitgehend selbständiges Marketing. Handelsmarken grenzen sich hauptsächlich durch geringere → Ubiquität und Qualitätsansprüche ihrer Produkte von den Herstellermarken ab. Von den klassischen Handelsmarken zu unterscheiden sind die Gattungsmarken, das so genannte → No Name-Produkt.