Gesetz vom 21. 5. 1951, erweitert und verändert 1956 und 1967, das die → Mitbestimmung der → Arbeitnehmer in Betrieben des Bergbaus sowie der Eisen- und Stahlindustrie in der → Rechtsform der → Kapitalgesellschaft mit mehr als 1 000 Beschäftigten regelt.