Wie bei der Consumption on the Job, die Benachteiligung der Anteilseigner durch Handlungen des Managements bzw. deren Aufsichtspersonen, in diesem Fall insbesondere durch das Risiko verborgener Handlungen (Hidden Action), die dem Anteilseigner schaden. Konkret kann dies durch unrealisierbare Versprechungen auf einer Hauptversammlung entstehen, die vom Management nachträglich nicht eingehalten werden.