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Kursfeststellung

In Abhängigkeit vom Börsenmarktsegment bzw. den Börsenhandelsformen Zustandekommen der Kurse für Waren, Wertpapiere oder Devisen. Die Kursfeststellung erfolgt beim → Amtlichen Markt durch amtliche Kursmakler durch Festsetzen eines Einheitskurses oder bei Aktien mit höheren Umsätzen durch fortlaufende Kursnotierung. Am Devisenmarkt erfolgt um 13.00 Uhr eine einmalige börsentägliche Kursfeststellung des Geld-, Brief- und Mittelkurses.