Pflichten eines Vertragspartners aus dem dispositiv vereinbarten → Vertrag. Bei einem Versicherungsnehmer z. B. die Schadensanzeige, Schadensminderung u. a. Meldepflichten.
Pflichten eines Vertragspartners aus dem dispositiv vereinbarten → Vertrag. Bei einem Versicherungsnehmer z. B. die Schadensanzeige, Schadensminderung u. a. Meldepflichten.