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Interne Revision

In der → Organisation eines Unternehmens möglichst verselbständigte Aktionseinheit zur → Überwachung interner Betriebsabläufe bzw. Prozesse. Im Gegensatz zur externen → Prüfung soll die interne Revision die Ordnungsmäßigkeit und Einhaltung betrieblicher Vorgaben sicherstellen. Im Gegensatz zum → Controlling ist sie stets vergangenheitsorientiert und lediglich den internen Vorgaben unterworfen. Nur durch ihre organisatorische Unabhängigkeit ist sie allerdings in der Lage, der Unternehmensleitung Soll-Ist-Abweichungen, Fehler oder Probleme sowie deren Ursachen und Verantwortlichkeiten entgegenzuhalten.

Zu den Aufgaben der Internen Revision gehören:

  1. Financial Auditing, d. h. die Überwachung und Feststellung der formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit des Finanz- und Rechnungswesens. Diese Aufgabenstellung erfordert eine enge Abstimmung mit der externen Prüfung (→ Wirtschaftsprüfer).
  2. Operational Auditing, d. h. die Prüfung der Organisationsstruktur, der Kommunikations- und Informationssysteme sowie der Ablauforganisation im Hinblick auf deren Zweckmäßigkeit.
  3. Management Auditing, d. h. vor allem die Beurteilung der Leistung des Managements im Hinblick auf die Zielvorgaben.

Neben der eigentlichen Prüfungsaufgabe übernimmt die Interne Revision in zunehmendem Umfang auch eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion. Dies gilt besonders für die sog. Konzernrevision, die neben dem eigentlichen → Beteiligungscontrolling häufig auch die Funktion einer konzerninternen Unternehmensberatung wahrnimmt.