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Betriebsgröße, optimale

Zur Beurteilung der Größe eines Betriebes können zahlreiche Kriterien (z. B. Umsatz, Beschäftigtenzahl, regionale Ausdehnung, Bilanzsumme oder Ausbringungsmenge) verwendet werden. Seit dem Bilanzrichtliniengesetz v. 1985 wird im Handelsgesetzbuch (HGB) (§ 267 HGB) in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterschieden.

Eine betriebswirtschaftliche Einteilung der Unternehmensgrößen ist schwer möglich, ebenso eine Aussage zur optimalen Betriebsgröße. Derartige Überlegungen wurden in den sechziger Jahren i. R. der Betriebswirtschaftslehre ergebnislos angestellt. Durch die aktuelle „Ökologisierung“ der Betriebswirtschaftslehre wird zunehmend eine erneute Diskussion über die optimale Betriebsgröße i. S. einer ressourcenschonenden oder flächennutzungsminimierenden Betriebsgröße gefordert.

Personalorientiert könnte eine optimale Betriebsgröße definiert werden als diejenige Größe, welche die Mitarbeiterkommunikation und -identifikation maximal ermöglicht.