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Optionsschein

Verbrieftes Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts innerhalb einer bestimmten Optionsfrist (amerikanische Option) oder zu einem Optionstermin (europäische Option).

Basiswert kann eine → Aktie, → Anleihe, ein → Genussschein oder auch Währungen oder Waren sein. Werden die als Warrant bezeichneten Optionsscheine ohne zugrunde liegende Wertpapiere, wie z. B. bei der → Optionsschuldverschreibung, gehandelt, so werden sie als Naked Warrant bezeichnet. Zur Bewertung von Optionsscheinen bzw. der Feststellung des → Inneren Wertes kann die → Black-Scholes-Formel herangezogen werden.

Der Preis, den ein Optionskäufer dem Verkäufer für die Ausübung des Optionsrechts zahlt, wird als Optionsprämie bezeichnet. Im Gegensatz hierzu ist der Optionspreis derjenige Preis, den der Käufer einer Option an den → Stillhalter bei Geschäftsabschluss zahlt. Wird eine automatische Optionsauslösung bzw. ein Optionsverfall bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z. B. Erreichen eines definierten Wertes oder → Aktienindex) vereinbart, so spricht man von einem Knock-out-Optionsschein bzw. Barrier Optionsschein.

Chancen und Risiken von Optionsgeschäften
Abb. O-4: Chancen und Risiken von Optionsgeschäften (Quelle: Perridon, L.; Steiner, M.: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 15. Aufl., München 2009, S. 317f.)