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Order

  1. Börsenauftrag an eine → Bank, eine bestimmte Menge von Wertpapieren zu kaufen oder zu verkaufen. Die Order kann dabei limitiert oder unlimitiert (→ Bestens, → Billigst) sein.
  2. Namentliche Bezeichnung eines Gläubigers auf einem → Wechsel (an die Order von . . .).