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Passivgeschäft

Spezielle Bezeichnung für das Kredit- und Ausleihgeschäft der Banken (→ Bankgeschäfte). Die Verbindlichkeiten einer → Bank gegenüber ihren Kunden durch Hereinnahme von Spargeldern, Sichtguthaben oder langfristigen Anlagen werden wie bei allen Bilanzen auf der Passivseite gebucht (→ Aktivgeschäfte).