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Personalauswahl

Auswahl des für eine → Stelle geeigneten Personals. Vor der Auswahl muss neben dem → Personalbedarf der Weg der → Personalbeschaffung geklärt werden. Bei der Aufstellung der Auswahlprinzipien ist gem. § 95 BetrVG der → Betriebsrat einzuschalten (z. B. Recht des Betriebsrats, Stellen zunächst intern zu besetzen).

Die Personalauswahl und -beschaffung ist daher häufig Gegenstand einer → Betriebsvereinbarung. Die Auswahlprinzipien können in einer → Stellenbeschreibung formuliert sein und lassen sich in fachliche, physische, psychische und soziale Kriterien aufteilen. Zur Analyse des Qualifikationsprofils eines Bewerbers (Eignungsprüfung) lassen sich verschiedene Verfahren einsetzen.

Diese können die Prüfung der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Form des Anschreibens), die Beurteilung anhand eines Vorstellungsgespräches (Gestik, Mimik, Reaktionsvermögen), verschiedenste psychologische Tests (z. B. Intelligenztest, Gruppendiskussionen) oder graphologische Gutachten sein. Aufgrund gestiegener Personalkosten und den arbeitsrechtlichen Risiken einer Fehlbesetzung von Stellen ist ein Trend zu mehrtägigen und umfassenden Auswahlverfahren (→ Assessment Center) feststellbar.