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Geschäftsanteil

  1. Bei Genossenschaften: Betrag, bis zu dem sich die einzelnen Genossen mit Einlagen beteiligen können. Der darauf eingezahlte Betrag stellt das Geschäftsguthaben dar.
  2. Bei der GmbH: Betrag, der von einem Gesellschafter auf das übernommene → Stammkapital eingezahlt wurde.