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Progression

Bezeichnung für eine nichtlineare Zunahme der Steuerbelastung bei zusätzlichem zu versteuernden Einkommen. Der → Durchschnittsteuersatz steigt mit steigender → Steuerbemessungsgrundlage, wobei der → Grenzsteuersatz stets darüber liegt.

Lineare Progression bezeichnet eine konstante Zunahme des Grenzsteuersatzes bei Zunahme der Bemessungsgrundlage um eine Einheit. Ist die Zunahme des Grenzsteuersatzes geringer als die Zunahme der Bemessungsgrundlage, liegt eine verzögerte Progression vor, steigt der Grenzsteuersatz stärker, liegt eine beschleunigte Progression vor.

Direkte Progression ist bereits beim → Tarif angelegt, z. B. durch eine Tarifformel mit einem Polynom zweiten oder höheren Grades. Die indirekte Progression wird durch einen Abzug von der Bemessungsgrundlage bewirkt und kann somit auch einen linearen Tarif progressiv wirken lassen.