Verschiebung einer Erfüllungsfrist, insbesondere bei Verpflichtungen aus einem → Kredit, → Wechseloder Termingeschäft. Im Terminhandel haben sich eigenständige Prolongationsgeschäfte, d. h. die Abnahme einer Verpflichtung durch einen Dritten unter Verlängerung der Erfüllungsfrist durchgesetzt.