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Provision

Anspruch (→ Anspruch) gem. § 354 BGB bzw. das Entgelt für bestimmte betriebliche Leistungen, z. B. für die Vermittlung von Geschäften (→ Handelsvertreter), für die Lagerung (Lagerprovision) oder Übernahme von Waren zum Verkauf (→ Kommissionsgeschäft) bzw. zum Transport (→ Spediteur) sowie für Finanzdienstleistungen (→ Darlehen, → Kredit).