Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Publizitätsgesetz (PublG)

Gesetz über die Rechnungslegung bestimmter Unternehmen und Konzerne. Das PublG schreibt insbesondere für Personengesellschaften und Einzelunternehmen die Aufstellung, Offenlegung und Prüfung des  Einzelabschlusses in Abhängigkeit von bestimmten Größenmerkmalen vor, wenngleich diese Unternehmen aufgrund ihrer Rechtsform hierzu eigentlich nicht verpflichtet sind (§§ 1–10 PublG).

Danach müssen an drei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein, wobei pro Jahr nicht zwingend die gleichen Kriterien betroffen sein müssen:

  • Bilanzsumme > 65 Mio. €
  • Umsatzerlöse > 130 Mio. €
  • Arbeitnehmer > 5.000.

Das PublG verlangt auf Basis dieser Größenkriterien auch eine Konzernrechnungslegung, d. h. ein Unternehmen (Mutterunternehmen) ist, unabhängig von seiner Rechtsform und unabhängig davon, ob es selbst die Größenmerkmale erfüllt, zur Erstellung, Offenlegung und Prüfung eines Konzernabschlusses gem. §§ 11 ff. PublG verpflichtet, wenn es einen beherrschenden Einfluss über andere Unternehmen (Tochterunternehmen) ausübt und der Konzern insgesamt die genannten Größenmerkmale erfüllt (→ Konzernabschluss, Aufstellungspflicht).