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Konzernabschluss, Quotenkonsolidierung

Einbeziehung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge von Konzernunternehmen in den Konzernabschluss nur in Höhe des prozentualen Anteils am Kapital, den das Mutterunternehmen hält.

Diese sog. quotale Konsolidierung ist gem. § 310 I HGB nur für Gemeinschaftsunternehmen, die auch als Joint Ventures oder Partnerunternehmen bezeichnet werden, zulässig. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von mindestens zwei Gesellschaftern gemeinschaftlich geleitet werden und auf Dauer angelegt sind.

Nach IFRS (IAS 28 und IFRS 11) sowie US-GAAP sind Gemeinschaftsunternehmen grundsätzlich nach der Equity-Methode (→ Konzernabschluss, Equity-Bewertung) zu konsolidieren.