Kredit (→ Kredit), der durch reale, d. h. dingliche → Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte wie Grundstücke (→ Grundschuld, → Hypothek) abgesichert ist.
Derartige Kredite werden von so genannten Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung begeben. Hier wird im Rahmen der Kreditprüfung hauptsächlich auf die wirtschaftliche → Kreditwürdigkeit, im Gegensatz zur persönlichen Kreditwürdigkeit, eines Kreditnehmers Wert gelegt.
Für den Kreditgeber (Kreditor) stellt die Verwertbarkeit von Sachwerten (→ Pfand, Grundstücke oder Gebäude), ausgedrückt im so genannten → Beleihungswert, die Sicherheit für eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer (Debitor) dar.