Rechtliche → Organisation bzw. rechtlicher Rahmen eines Unternehmens, durch den Teile der rechtlichen Beziehungen innerhalb des Betriebs und zur Unternehmensumwelt geregelt werden.
Die Rechtsform drückt sich aus in der → Firma bzw. dem Firmennamen der Unternehmung. Anlass einer Rechtsformentscheidung kann die Gründung (→ Sachgründung), Umwandlung oder der Zusammenschluss (→ Unternehmenszusammenschluss) mehrerer Unternehmen sein.
Auch steuerliche oder finanzielle Überlegungen können eine Rechtsformänderung zur Folge haben. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine generelle Wahlfreiheit (Typenfreiheit) bezüglich der Rechtsformwahl.
Nur einige Betriebsarten (z. B. Hypothekenbanken, bestimmte Versicherungen, gemeinnützige Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften) sind einem Formzwang unterstellt.
Das Gesellschaftsrecht (BGB, HGB, GmbHG, AktG, GenG) sowie das Steuerrecht und sonstige Wirtschaftsgesetze (GWB) determinieren die Rechtsformwahl von der rechtlichen Seite.
Die wirtschaftlichen Ziele fasst Abbildung R-5 zusammen (die einzelnen Rechtsformen in Abbildung R-4 im Hinblick auf die in Abbildung R-5 genannten Ziele bei den entsprechenden Buchstaben).