Organisierter Markt sowie ein gesetzlich geregeltes Börsensegment, dessen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten entgegen dem börsenregulierten Freiverkehr gesetzlich geregelt sind.
Wird auch EU-regulierter Markt genannt. Geregelt ist die Zulassung im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung.
Es handelt sich hierbei um ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren.