Meist im Rahmen eines → Dokumentenakkreditivs vorkommende Akzeptierung eines auf sie gezogenen → Wechsels durch eine vom Zahlungspflichtigen beauftragte → Bank.
Die Akzeptierung erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Zahlungspflichtigen (z. B. Importeur). Das Akzept wird im Rahmen des Dokumentenakkreditivs als Ersatz für die sofortige Bezahlung gegen die Dokumente des Exporteurs getauscht. Im Gegensatz zum verwandten → Akzeptkredit liegt beim Rembourskredit stets ein Warengeschäft zugrunde.
Der Akzeptkredit kann hingegen ausschließlich durch einen Finanzwechsel zustande kommen.