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Rentenschuld

Grundpfandrecht wie die → Grundschuld oder → Hypothek, bei der gemäß §§ 1199 f. BGB keine einmalige Verwertung zu erlangen ist, sondern aus dem Grundstück eine regelmäßig wiederkehrende Rente zu zahlen ist.

Sie kommt daher als Mittel der → Kreditsicherheiten kaum vor.