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Sachgründung

Im Gegensatz zur → Bargründung, bei der die Mindesteinlagen in gesetzlichen Zahlungsmitteln geleistet werden, wird hier bei der Gründung einer Gesellschaft das → Eigenkapital ganz oder teilweise durch Sachen (z. B. Grundstücke, Maschinen, → Immaterielle Vermögensgegenstände) eingebracht.