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Kontenarten

Bezeichnung für bestimmte Kontengruppen im Rahmen der → Buchführung. Zur Erfassung der Veränderung der Bilanzpositionen dienen sog. Bilanz- oder Bestandskonten, wobei entsprechend der jeweiligen Bilanzseite in Aktiv- und Passivkonten unterschieden wird. Aktivkonten erfassen die Veränderungen der einzelnen Aktivpositionen und Passivkonten die der Passivpositionen.

Bei einem Aktivkonto werden der Anfangsbestand und die Zugänge auf der Soll-Seite und die Abgänge auf der Haben-Seite erfasst. Beispiele für Aktivkonten sind „Maschinen und maschinelle Anlagen“, „Finanzanlagen“, „Forderungen“ usw. Bei Passivkonten stehen der Anfangsbestand und die Zugänge auf der Haben-Seite und die Abgänge auf der Soll-Seite. Beispiele für Passivkonten sind „Eigenkapital“, „Pensionsrückstellungen“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ usw.

Erfolgskonten erfassen die Aufwendungen und Erträge der in die GuV einbezogenen Konten. Gemischte Konten, die auch als Erfolgskonten mit Bestandsanteil bezeichnet werden, erfassen Anfangsbestand sowie Zu- und Abgänge wie bei einem Bestandskonto, verrechnen aber Anfangsbestand und Zugänge mit anderen Preisen als die Abgänge. Ein typisches Beispiel hierfür ist das gemischte Warenkonto, auf dem die Wareneingänge zu Anschaffungskosten und die Abgänge zu Verkaufspreisen verbucht werden.

Als Sachkonten werden die Konten des Hauptbuchs bezeichnet, deren Abschluss die → Bilanz und GuV ergibt. Dagegen erfassen die sog. Personenkonten innerhalb der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung für einen einzelnen Kunden bzw. Lieferanten die Kontenbewegungen. Die Personen- und Sachkonten sind zu Kontrollzwecken regelmäßig abzustimmen.