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Sammelbewertungsverfahren

Verfahren zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungskosten oder → Herstellungskosten gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie stellen eine Abweichung vom → Grundsatz der Einzelbewertung dar. Zu den Verfahren gehören i. e. S. die Durchschnittsmethode und die → Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB). I. w. S. können auch die → Festwertbewertung (§ 240 III HGB) und die → Gruppenbewertung (§ 240 IV HGB) sowie die → Pauschalwertberichtigung auf Forderungen hierunter subsumiert werden.