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Sanierung

Alle planvollen Maßnahmen, die geeignet sind, ein „notleidendes“ Unternehmen, d. h. einen → Betrieb in finanziellen Schwierigkeiten, vor dem Zusammenbruch (→ Insolvenz) zu bewahren und seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.

Die Sanierung ist daher im Gegensatz zur Insolvenz auf die Fortführung des Unternehmens gerichtet und wird insbesondere bei der Umgestaltung der Wirtschaft in den neuen Bundesländern kontrovers diskutiert. Sanierungen setzen i. d. R. die Mithilfe der → Bank (Schuldenerlass, Stundung) oder intern eine → Kapitalherabsetzung oder die Aufnahme neuer Gesellschafter (neues Kapital) voraus.

Evtl. ist im Gesellschaftsvertrag eine → Nachschusspflicht für die alten Gesellschafter vorgesehen, so dass die Sanierung aus eigener Kraft gelingen kann. Sanierungen dienen häufig personalwirtschaftlichen Zielen und können evtl. durch die → Mitbestimmung der Arbeitnehmer erzwungen werden (→ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).