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Schachtelprivileg

Möglichkeit der Kürzung von Gewinnanteilen einer → Beteiligung bei der Berechnung des Gewerbeertrags, die bei Kapitalgesellschaften mindestens 15 % der am Beginn des Erhebungszeitraums (i. d. R. 1.1. eines Jahres) betragen muss, wenn diese in der Ausgangsgröße → Gewinn aus Gewerbebetrieb enthalten sind.

Daneben gibt es für Personengesellschaften eine Kürzung im Rahmen der → Gewerbeertragsteuer unabhängig von der Höhe der Beteiligung als Mitunternehmer.