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Kaufmann

Gem. § 1 Handelsgesetzbuch (HGB), wer ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann).

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb (→ Gewerbe), es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Nach § 2 HGB kann ein gewerbliches Unternehmen, das nicht schon unter § 1 fällt, als Handelsgewerbe gelten (Kannkaufmann), wenn es mit seiner → Firma in das → Handelsregister eingetragen ist.

Darüber hinaus regelt das HGB Besonderheiten für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie für Formkaufleute und Kaufmannsgemeinschaften. Die Kaufmannseigenschaft ist maßgeblich für die Anwendbarkeit des HGB. Die frühere Einteilung in Muss-, Soll-, Voll- und Minderkaufmann wurde 1998 durch das Handelsrechtsreformgesetz abgeschafft.