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Eröffnungsbilanz

Bilanz (→ Bilanz), die gem. § 242 I HGB jeder → Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen hat.

Nach dem → Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität müssen die Gliederung und der Wertansatz der einzelnen Positionen in der Schlussbilanz eines Geschäftsjahres mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen.