Vertragliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und einem Dritten (unabhängig vom Schuldner), wonach der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt und dessen Schuld gem. § 414 BGB übernimmt.
Vertragliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und einem Dritten (unabhängig vom Schuldner), wonach der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt und dessen Schuld gem. § 414 BGB übernimmt.