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Societas Europaea (S. E.)

2004 von der EU-Kommission geschaffene und am 29.12.2004 durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE-Einführungsgesetz) in nationales Recht überführte europäische → Rechtsform für Betriebe, die auch als Europa AG bezeichnet wird. Genutzt werden kann die Rechtsform von europaweit tätigen Firmen, die in mindestens zwei EU-Ländern einen Sitz haben.

Geleitet wird die Europa AG wie eine deutsche AG vom Vorstand und kontrolliert vom Aufsichtsrat. Die SE gilt in dann für den Betrieb in all den Ländern, in denen der Betrieb einen Sitz hat, wobei die nationalen Rechnungslegungs- und Steuergesetze zu beachten sind. Vorteil der Rechtsform ist allerdings deren Gültigkeit in allen EU-Ländern, so dass eine Sitzverlegung nicht mit einer Auflösung und Neugründung verbunden ist.