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Wechsel

Wertpapier (→ Wertpapier), das die Verpflichtung eines Wechselschuldners gegenüber einem Wechselgläubiger begründet, bei Fälligkeit Zahlung zu leisten. Der Wechsel ist ein abstraktes Orderpapier, d. h. die Forderung aus dem Wechsel ist unabhängig vom dem Wechsel zugrunde liegenden Handelsgeschäft und es ist an die im Wechsel explizit genannte Person (Ordervermerk) zu zahlen. Die strengen Haftungs- und Formvorschriften des Wechselrechts bedingen die starke Verbreitung dieses Zahlungsinstruments auch bei der → Außenhandelsfinanzierung.

Das Wechselrecht ist seit 1930 (Genfer Abkommen) weitgehend europaeinheitlich, so dass der deutsche Wechsel, der angelsächsische bill of exchange sowie das französische lettre de change die gleiche Wechselstrenge und damit Sicherheit bietet. Zur Gültigkeit des Wechselformulars sind acht gesetzliche Bestandteile notwendig.

(1) Die Bezeichnung Wechsel (bill of exchange, lettre de change),

(2) die unbedingte Zahlungsanweisung (Betrag und Währung),

(3) der Name des Bezogenen, und damit des Wechselschuldners,

(4) die Verfallzeit (Datum oder Frist). Anm: Statt einem Fälligkeitstag kann der Vermerk „bei Sicht“ angebracht werden (Sichtwechsel),

(5) Zahlungsort (Domizilstelle),

(6) Ordervermerk (Name des Wechselbegünstigten),

(7) Tag und Ort der Ausstellung und

(8) Unterschrift des Ausstellers.

Neben der üblichen Form des gezogenen Wechsels (Aussteller als Wechselgläubiger zieht einen Wechsel auf einen Bezogenen als Wechselschuldner) ist der Solawechsel zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um einen Wechsel, den ein Aussteller auf sich selbst als Bezogenen zieht (Eigener Wechsel). Dieser dient häufig als Absicherung von Geschäften im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung bzw. als Sicherheit für eine → Bank.

Neben dem Aussteller und Bezogenen existiert noch der Begriff Remittent, d. h. dies ist eine Bezeichnung für den Wechselnehmer, an den oder dessen Order gezahlt werden soll. Dies muss nicht unbedingt der Wechselaussteller sein. Fungiert eine Bank als Zahlstelle, so wird diese als Domizilstelle bezeichnet. Um im Außenhandelsgeschäft eine schnellere Abwicklung zu ermöglichen, werden häufig mehrere Ausfertigungen eines Wechsels ausgestellt, die an die verschiedenen Beteiligten, z. B. beim → Dokumentenakkreditiv, versandt werden.

Der Ablauf eines typischen Wechselgeschäfts ist in Abbildung W-1 am Beispiel eines Exportgeschäftes zu entnehmen.

Ablauf eines Wechselgeschäfts
Abb. W-1: Ablauf eines Wechselgeschäfts