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Solvency II

Seit 2009 gültiges und bisher noch nicht in nationales Recht umgesetztes Versicherungsaufsichtsrecht in Europa zur Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen. Ziel ist die dauerhafte Erfüllbarkeit von Versicherungsverträgen. Zu den Eigenmitteln einer Versicherung im Sinne der Solvabilität gehören: Eigenkapital, Genussrechte, nachrangige Verbindlichkeiten, freie Teile der „Rückstellungen für Beitragsrückerstattung“, freie „Rückstellungen für Beitragsrückerstattung“, Schlussüberschussanteile sowie auf Antrag und mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stille Reserven und 50 % der künftigen Überschüsse. I. S. d. § 53c VAG müssen Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge Eigenmittel von mindestens einer Solvabilitätsspanne vorhalten.