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Sonderbilanzen

Außerordentliche Bilanzen, die im Gegensatz zu sog. ordentlichen Bilanzen nicht regelmäßig sondern nur bei bestimmten Anlässen, wie Gründung, → Umwandlung, → Fusion, → Sanierung oder → Insolvenz erstellt werden. Für Sonderbilanzen gelten teilweise spezifische Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften.