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Sozialbericht

Berichterstattung über den Personal- und Sozialbereich des Unternehmens. Bei größeren Gesellschaften häufig ein separates Kapitel innerhalb des → Geschäftsberichts oder → Nachhaltigkeitsberichts. Gegenstand sind vor allem Angaben und Erläuterungen zur Anzahl und Zusammensetzung der Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende; Geschlecht; Alter; Fluktuation, etc.), zu bestehenden Tarifverträgen, Veränderungen der Entlohnungs- und Arbeitszeitsysteme, Urlaubsregelungen, Aus- und Weiterbildung, Werkswohnungen, Altersversorgung, betriebliche Gesundheitsfürsorge, Sonderzuwendungen und Gewinnbeteiligungen, Ausgabe von Belegschaftsaktien, usw.

Die Berichterstattung geht in der Regel weit über die für die GuV und den Anhang vorgeschriebenen Pflichtangaben (Personal- und Altersversorgungsaufwand, Anzahl und Zusammensetzung der Arbeitnehmer) hinaus. Sie soll vor allem die soziale Verantwortung des Unternehmens zum Ausdruck bringen. Einzelne Gesellschaften haben in den letzten Jahren versucht, die Sozialberichterstattung auf eine gesellschaftsbezogene Berichterstattung in Form einer sog. → Sozialbilanz oder Wertschöpfungsrechnungen zu erweitern, in denen einerseits der gesellschaftliche Nutzen und andererseits die gesellschaftlichen Kosten der Unternehmenstätigkeit gegenübergestellt werden. Da diese Größen nur schwer eindeutig quantifizierbar sind, hat sich bisher keine normierte Berichterstattung durchsetzen können.