Gesetz, in dem u. a. auch Regelungen zur Erreichung hoher Beschäftigung enthalten sind. Die Regelungen zur Arbeitsförderung wurden 2002 durch das Job-Aqtiv-Gesetz ergänzt, worin die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, die Förderung beruflicher Bildung und Umschulung sowie Weiterbildung enthalten sind. In dem dritten Buch des Sozialgesetzbuches sind außerdem die Regelungen zur Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer und die Abläufe eines Arbeitsgenehmigungsverfahrens enthalten.