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Sperrminorität

Da auf einer → Hauptversammlung einer AG oder Gesellschafterversammlung einer GmbH bzw. Generalversammlung einer Genossenschaft wichtige Beschlüsse regelmäßig mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % zu erfolgen haben (z. B. → Kapitalherabsetzung, → Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen), genügen 25 % plus einer Stimme am Nennkapital einer → Kapitalgesellschaft, um derartige Beschlüsse zu verhindern.