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Split-Screen-Werbung

Split-Screen ist die parallele Ausstrahlung redaktioneller und werblicher Inhalte im Fernsehen. Split-Screen kann in einem gesonderten Fenster als Spotwerbung oder durch optisch hinterlegte Laufbandwerbung erfolgen. Das Werbefenster ist während des gesamten Verlaufs durch den Schriftzug „Werbung“ zu kennzeichnen. Split-Screen-Werbung ist auf die Dauer der Spotwerbung anzurechnen.

Bei der Übertragung von Gottesdiensten und bei Kindersendungen ist Split-Screen verboten, nicht aber bei Nachrichtensendungen. Insbesondere bei privaten Fernsehsendern wird das Instrument bei Übertragungen von Großereignissen wie Sportveranstaltungen immer häufiger eingesetzt, damit der Zuschauer keine entscheidende Szene verpasst, aber dennoch Werbung konsumiert (→ Kommunikationspolitik).