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Veranlagung

Form des Steuererhebungsverfahrens im Gegensatz zur Steueranmeldung. Bei der Veranlagung wird die Steuerfestsetzung von Amts wegen vorgenommen nach Prüfung der Angaben der Steuerpflichtigen vom → Finanzamt.

Hierbei bedient sich die Finanzverwaltung zunehmend automatisierter Verfahren unter Einsatz eines Risikomanagementverfahrens.

Bei der Veranlagung gibt es verschiedene Formen. Grundsatz ist die Einzelveranlagung, d. h. jeder Steuerpflichtige wird allein veranlagt, bekommt also seine individuelle → Steuerschuld festgesetzt.

Daneben gibt es bei der → Einkommensteuer noch die Form der Zusammenveranlagung. Hierbei werden Ehepartner, die nicht dauernd getrennt leben, wie ein Steuerpflichtiger behandelt und die Steuerschuld wird für sie gemeinsam nach der Splittingtabelle festgesetzt.

Dieses Verfahren ist Ausfluss des besonderen grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie. Beim Splittingtarif wird die → Steuerbemessungsgrundlage (= zu versteuerndes Einkommen) halbiert, die hierauf entfallende Steuer nach der Grundtabelle wird dann verdoppelt.

Bei einem progressiven → Steuertarif ergeben sich hieraus Vorteile für die Zusammenveranlagung.