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Bankenunion

2014 von der Europäischen Union beschlossener Rahmen für eine europäische Finanzarchitektur mit einheitlicher → Banken- und Finanzaufsicht, einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismen bei Bankpleiten und einem gemeinsamen System der Einlagensicherung.

Während eine europäische, auf EZB und BaFin als nationale Bankenaufsicht verlagerte Bankenaufsicht bereits vor der Bankenunion durch die so genannte SSM-Verordnung (Single Supervisory Mechanism) realisiert wurde, ist der europäische Abwicklungsfonds (SRM Single Resolution Mechanism) die Antwort auf die häufigen staatlichen Unterstützungen für marode Banken, die in der Vergangenheit als zu groß und als „systemrelevant“ galten. Bankinsolvenzen sollen dadurch für Kunden unschädlich möglich sein.

Das gemeinsame Einlagensicherungssystem DGS (Deposit Guarantee Scheme) soll die Verknüpfung von Banken- und Staatenrisiken lockern und so solventen Banken in nicht solventen Staaten durch ein evtl. besseres Rating aufgrund des DGS das Kreditgeschäft erleichtern.