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Stakeholder

Koalitionspartner und Anspruchsnehmer (beispielsweise Anteilseigner, Kunden, Banken, Sponsoren, Staat), deren Interessen das Unternehmen mitberücksichtigen muss. Die Bedeutung solcher Koalitionspartner kann z. B. durch Koordinationskosten grob quantifiziert werden. Bekannt geworden ist in den letzten Jahren hingegen der Begriff Shareholder als Teil der Stakeholder, denen im Rahmen einer wertorientierten, den Investorenzielen gerecht werdenden Unternehmensführung viel Beachtung geschenkt wurde.